Beim Tarif Pferde Komfort der Tierkrankenversicherung der Allianz gehen Leistungen eines anderen Versicherers der eigenen Leistungspflicht vor (Subsidiarität). Sie wählen selbst, wem Sie den Versicherungsfall melden – die Allianz tritt bei Meldung in Vorleistung, verlangt aber eine unverzügliche Mitteilung über den weiteren Versicherungsschutz.
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Besteht für denselben Versicherungsfall zusätzlich Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer, so ist dessen Leistung vorrangig. Sie entscheiden selbst, bei wem Sie den Fall melden. Melden Sie ihn der Allianz, geht sie in Vorleistung. Wichtig ist, dass Sie einen bestehenden weiteren Versicherungsschutz umgehend melden, damit keine nachteiligen Folgen entstehen.
Häufige Fragen
Wer leistet zuerst, wenn ich mehrere Versicherungen habe?
Können Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung bei einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen, geht dieser Anspruch der Leistungspflicht der Allianz vor (Subsidiarität).
Wem muss ich den Versicherungsfall melden?
Es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, tritt diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich eine weitere Versicherung mitteilen?
Ja. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung bei einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies der Allianz unverzüglich mitteilen.
Was passiert, wenn ich die Mitteilung unterlasse?
Die Rechtsfolgen richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann die Allianz ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.