Nach einem Versicherungsfall in der Tierkrankenversicherung Pferde Komfort der Allianz haben beide Vertragsparteien ein Kündigungsrecht. Erfahren Sie, welche Frist gilt, warum die Textform genügt und wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Form der Kündigung:
- Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
- Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall, dürfen sowohl Sie als auch die Versicherung den Vertrag beenden. Wichtig ist dabei, die Kündigung fristgerecht und in Textform – etwa per E-Mail oder Brief – einzureichen. Je nachdem, wer kündigt, gelten unterschiedliche Zeitpunkte, ab denen die Kündigung greift.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wann wird die Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird die Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt die Versicherung, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.