Im Tarif Pferde Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz erfahren Sie, welche Kosten nach Eintritt des Versicherungsfalls erstattet werden – von der Vergütung des Tierarztes nach der GOT über Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienst im Notfall bis hin zu Medikamenten, Verbrauchsmaterial sowie Prothesen und Implantaten.
Im Versicherungsfall und für ergänzende Leistungen erstatten wir folgende Kosten:
Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin:
Vergütungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin erstatten wir nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung. Bei Leistungen, die in dem Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, richten sich die Gebühren nach den Gebührensätzen, die für gleichwertige Leistungen gewährt werden (§ 8 GOT).
Beispiele: Fesselringband-Operation, Fesselträgerursprungs-Operation (Fasciotomie)
Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienst im Notfall:
Bei Behandlung im Nacht- und Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten gilt: Wir erstatten Zuschläge nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung. Die Höhe der versicherten Zuschläge können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin das Vorliegen eines Notfalls bestätigt.
Medikamente und Verbrauchsmaterial:
Wir erstatten die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Prothesen und Implantate:
Ein Implantat oder eine Prothese ist ein künstliches Material, das eingesetzt wird, um eine Körperfunktion zu unterstützen oder zu ersetzen.
Beispiel: Ihrem Tier wird aufgrund eines Herzfehlers ein Herzschrittmacher eingesetzt.
Wir erstatten die Kosten für Prothesen und Implantate. Hierzu gehört sowohl das Einsetzen, als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif übernimmt die Behandlungskosten Ihres Pferdes im Versicherungsfall. Dazu zählen das Honorar der Tierärztin oder des Tierarztes, im bestätigten Notfall auch Zuschläge für Behandlungen zu ungewöhnlichen Zeiten, verordnete Medikamente und Verbrauchsmaterial sowie Prothesen und Implantate samt Einsetzen und Entfernen. Wie hoch der versicherte Gebührensatz und die versicherten Zuschläge sind, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Nach welcher Grundlage werden die Tierarztkosten erstattet?
Die Vergütungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin werden nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung erstattet. Für Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, richten sich die Gebühren nach den Sätzen für gleichwertige Leistungen (§ 8 GOT).
Werden Zuschläge für Behandlungen nachts oder am Wochenende übernommen?
Ja. Bei Behandlung im Nacht- und Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten werden Zuschläge nach der GOT in der jeweils gültigen Fassung erstattet. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin das Vorliegen eines Notfalls bestätigt.
Sind Medikamente und Verbrauchsmaterial abgedeckt?
Ja. Die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial werden erstattet, sofern der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Werden Prothesen und Implantate erstattet?
Ja. Die Kosten für Prothesen und Implantate werden erstattet. Dazu gehört sowohl das Einsetzen als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten.
Wo finde ich die Höhe des versicherten Gebührensatzes?
Die Höhe des versicherten Gebührensatzes sowie der versicherten Zuschläge können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.