Bei der Tierkrankenversicherung Pferde Premium der Allianz entscheidet die Verletzung von Obliegenheiten darüber, ob und in welchem Umfang geleistet wird: Vorsatz führt zum vollständigen Wegfall, grobe Fahrlässigkeit zur Kürzung nach Schwere des Verschuldens. Zudem bestehen ein Kündigungsrecht und klare Folgen bei arglistiger Täuschung.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt: Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt: Es besteht keine Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Was bedeutet das konkret?
Halten Sie sich nicht an Ihre vertraglichen Pflichten, kann das Folgen für die Leistung haben. Handeln Sie absichtlich, kann die Leistung ganz entfallen; bei grober Nachlässigkeit kann sie je nach Schwere gekürzt werden. Können Sie belegen, dass Ihr Versäumnis keinen Einfluss auf den Schadenfall und die Leistung hatte, bleibt der Anspruch bestehen – außer bei absichtlicher Täuschung. Zusätzlich kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit vorsätzlich verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit besteht keine Leistungspflicht.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung?
Die Leistung kann gekürzt werden. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens und kann bis zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird die Leistung nicht gekürzt.
Kann ich trotz einer Obliegenheitsverletzung Leistung erhalten?
Ja. Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Leistungspflicht bestehen, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für Eintritt oder Feststellung des Versicherungsfalls noch für Feststellung oder Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht bei arglistiger Verletzung.
Innerhalb welcher Frist kann der Versicherer kündigen?
Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats möglich, nachdem der Versicherer von der Verletzung Kenntnis erlangt hat. Sie ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Welche Folge hat eine arglistige Täuschung nach dem Versicherungsfall?
Täuschen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.