In der Tierkrankenversicherung Pferde Smart der Allianz wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt – wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, erhält sie nicht ersetzt. Was das für die Erstattung Ihrer Tierarztkosten bedeutet, lesen Sie hier.
Erstattung der Mehrwertsteuer im Tarif Pferde Smart:
- Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn diese auch tatsächlich anfällt.
- Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Was bedeutet das konkret?
Fällt bei Ihren Tierarztkosten Mehrwertsteuer an, übernimmt die Versicherung diesen Steueranteil im Rahmen der Erstattung. Können Sie die gezahlte Mehrwertsteuer jedoch als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, entsteht Ihnen an dieser Stelle keine echte Belastung – daher wird die Mehrwertsteuer in diesem Fall nicht zusätzlich von der Versicherung erstattet.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer im Tarif Pferde Smart erstattet?
Ja, die Mehrwertsteuer wird erstattet, allerdings nur dann, wenn diese auch tatsächlich anfällt.
Wann wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Was gilt, wenn ich zum Vorsteuerabzug berechtigt bin?
Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, wird die Mehrwertsteuer nicht zusätzlich erstattet.