Im Tarif Pferde Smart der Tierkrankenversicherung der Allianz dürfen Sie nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung keine Gefahrerhöhung ohne vorherige Zustimmung vornehmen und müssen eingetretene Erhöhungen unverzüglich anzeigen. Erfahren Sie, was als Gefahrerhöhung gilt, welche Rechtsfolgen drohen und wann Ihr Beitrag angepasst wird.
Ihre Pflichten im Zusammenhang mit einer Gefahrerhöhung
Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Wenn Sie ohne unsere vorherige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben, müssen Sie uns die Gefahrerhöhung unverzüglich anzeigen.
Dies gilt auch dann, wenn Sie diese Gefahrerhöhung erst nachträglich erkennen. Auch eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen eingetreten ist, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, sobald Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.
Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die im Zeitpunkt Ihrer Vertragserklärung vorhandenen Umstände so wesentlich ändern, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme wahrscheinlicher werden.
Beispiel: Sie verändern die Haltungsart Ihres Tiers. Wenn Sie Ihr Pferd als Privatpferd versichert haben und künftig regelmäßig auf Turnieren reiten wollen, müssen Sie uns dies mitteilen.
Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen
Die Folgen einer Verletzung der Pflichten nach Ziffer 6.1.1 ergeben sich aus §§ 24 bis 27 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir:
- ganz oder teilweise leistungsfrei werden
- den Versicherungsvertrag kündigen
- den Beitrag erhöhen oder
- die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen
Wenn wir den Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöhen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
Mitversicherte Gefahrerhöhungen
Die vorstehenden Regelungen sind in folgenden Fällen nicht anzuwenden:
- Die Gefahr hat sich nur unerheblich erhöht oder
- die Gefahrerhöhung ist nach den Umständen als mitversichert anzusehen.
Wie und wann passen wir Ihren Beitrag an?
Die Tarifbeiträge werden unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen, der Kosten (insbesondere der Provisionen sowie der Sach- und Personalkosten) und des Gewinnansatzes kalkuliert. Wir sind berechtigt, diesen Beitrag für bestehende Verträge nach Maßgabe folgender Bestimmungen darauf zu überprüfen, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich nach Vertragsbeginn etwas, das das Risiko spürbar erhöht – etwa eine andere Nutzung oder Haltungsart Ihres Pferdes –, sollten Sie das der Allianz mitteilen. Wichtige Veränderungen dürfen Sie nicht ohne Zustimmung vornehmen, und eingetretene Erhöhungen sind unverzüglich anzuzeigen. Reagieren Sie nicht rechtzeitig, kann das Auswirkungen auf Leistung, Beitrag oder den Bestand des Vertrags haben.
Häufige Fragen
Was gilt als Gefahrerhöhung?
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die bei der Vertragserklärung vorhandenen Umstände so wesentlich ändern, dass der Eintritt des Versicherungsfalls, eine Vergrößerung des Schadens oder eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme wahrscheinlicher werden. Ein Beispiel ist die Änderung der Haltungsart, etwa wenn ein Privatpferd künftig regelmäßig auf Turnieren geritten wird.
Muss ich eine Gefahrerhöhung melden?
Ja. Ohne vorherige Zustimmung dürfen Sie keine Gefahrerhöhung vornehmen oder durch Dritte gestatten. Ist eine Gefahrerhöhung eingetreten – auch unabhängig von Ihrem Willen oder erst nachträglich erkannt –, müssen Sie sie unverzüglich anzeigen, sobald Sie davon Kenntnis erlangen.
Welche Folgen hat eine Pflichtverletzung?
Nach §§ 24 bis 27 VVG kann der Versicherer unter den dort genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei werden, den Vertrag kündigen, den Beitrag erhöhen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Wenn der Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöht oder die Absicherung der höheren Gefahr ausgeschlossen wird, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen.
Wann gelten die Regelungen zur Gefahrerhöhung nicht?
Die Regelungen sind nicht anzuwenden, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder die Gefahrerhöhung nach den Umständen als mitversichert anzusehen ist.