Die Allianz Tierkrankenversicherung im Tarif Kleintiere Komfort übernimmt die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Operationen unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung – vom Nähen von Wunden über Augenoperationen bis zu Zahnbehandlungen. Erstattet werden zudem die letzte operationsvorbereitende Untersuchung sowie die Nachbehandlung innerhalb von 20 Kalendertagen.
Versicherte Operationen:
Versichert sind die Kosten der veterinärmedizinisch notwendigen Operation des versicherten Tiers. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Die Operation muss durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen.
Was ist eine Operation genau?
Eine Operation ist ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung. Wir leisten nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Nicht ausreichend sind Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen.
Unter Voll-, Teilnarkose oder Sedierung sind auch versichert:
- Versorgungen von Wunden durch Nähen. Beispiel: Schnittverletzung
- Augenoperationen. Beispiel: Grüner Star
- Zahnbehandlungen. Beispiele: Zahnextraktion, Zahnfüllung, Wurzelbehandlung
Als Operation nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnsteinentfernung im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Wir leisten bei einer Operation für:
- die letzte operationsvorbereitende Untersuchung,
- die Operation und
- die Behandlungen innerhalb des versicherten Nachbehandlungszeitraums.
Die letzte operationsvorbereitende Untersuchung:
Als die letzte operationsvorbereitende Untersuchung gelten die veterinärmedizinischen Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere:
- der Vorbericht (Anamnese) und
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren. Beispiele: Röntgen, MRT (Magnetresonanztomografie), CT (Computertomografie), Laboruntersuchungen
Ambulante und stationäre Operationen:
Versichert sind ambulante und stationäre Operationen. Ist das versicherte Tier nach der Operation noch in Behandlung oder in der Tierklinik, so gilt: Versichert sind die Behandlungen im versicherten Nachbehandlungszeitraum.
Der versicherte Nachbehandlungszeitraum:
Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 20 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Zur Nachbehandlung gehören Medikamente, Wundversorgung und klinische Untersuchungen. Wir leisten in der Nachbehandlung auch für alternative und komplementäre Behandlungsmethoden, zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif springt ein, wenn Ihr Tier operiert werden muss – also bei einem echten chirurgischen Eingriff mit Hautschnitt unter Narkose oder Sedierung. Neben der eigentlichen Operation sind auch die letzte vorbereitende Untersuchung und die Behandlung in einem festgelegten Zeitraum danach abgedeckt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die Bedingungen.
Häufige Fragen
Was gilt als versicherte Operation?
Eine Operation ist ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung. Geleistet wird nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen sind nicht ausreichend.
Sind Zahnbehandlungen mitversichert?
Unter Voll-, Teilnarkose oder Sedierung sind Zahnbehandlungen wie Zahnextraktion, Zahnfüllung und Wurzelbehandlung versichert. Nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnsteinentfernung im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Wie lange ist die Nachbehandlung versichert?
Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 20 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Dazu gehören Medikamente, Wundversorgung und klinische Untersuchungen sowie alternative und komplementäre Behandlungsmethoden wie Akupunktur oder Homöopathie.
Was zählt zur letzten operationsvorbereitenden Untersuchung?
Dazu zählen die veterinärmedizinischen Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, zu einem Befund zu gelangen – insbesondere der Vorbericht (Anamnese) und klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren wie Röntgen, MRT, CT und Laboruntersuchungen.
Wer muss die Operation durchführen?
Die Operation muss durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft.