Wer bei der Allianz eine Tierkrankenversicherung im Tarif Kleintiere Komfort abgeschlossen hat, muss nach einem Versicherungsfall bestimmte Pflichten erfüllen: die Vorlage von Originalrechnungen oder Kopien mit festgelegten Angaben, die wahrheitsgemäße Auskunft sowie die mögliche Untersuchung des Tiers. Welche Folgen die Nichteinhaltung haben kann, wird ebenfalls erklärt.
Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten. Es gelten Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall.
Vorlage der Originalrechnung oder Kopie:
Um einen Leistungsanspruch geltend zu machen, benötigen wir die Originalrechnungen oder Kopien. Sie dienen als Nachweis für die Kosten, die durch die versicherte Behandlung entstanden sind.
Die Originalrechnungen oder Kopien müssen Sie uns unverzüglich, spätestens aber einen Monat, nachdem die Behandlung beendet ist, vorlegen.
Aus der Rechnung muss Folgendes ersichtlich sein:
- der Name des Halters bzw. der Halterin des Tiers
- der Name und die Identifikationsnummer (Chip oder Tätowierung) des Tiers. Bei fehlender Chip- oder Tätowierungsnummer benötigen wir Rasse, Alter und Geburtsdatum.
- die Diagnose
- die berechnete Leistung, aufgegliedert nach Gebührenposition mit dem jeweiligen Gebührensatz
- das Datum der erbrachten Leistungen
- die angewandten und abgegebenen Medikamente, ihre Dosierung beziehungsweise Menge sowie das Datum der Medikamentenanwendung beziehungsweise -abgabe
Bewahren Sie die Originalrechnungen sorgsam auf. Innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Versicherungsfalls gilt: Wir können die Vorlage der Originalrechnung zur Einsicht verlangen.
Waren für Behandlungen des versicherten Tiers spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle diagnostische Verfahren notwendig und sind diese verrechnet worden, gilt: Auf unser Verlangen müssen Sie uns die entsprechenden Untersuchungsdokumente vorlegen, zum Beispiel für EKG, Röntgen oder Ultraschall.
Auskunftspflicht:
Sie müssen uns zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs sämtliche Auskünfte, um die wir Sie bitten, vollständig und wahrheitsgemäß erteilen.
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von Tierärzten bzw. Tierärztinnen, die das versicherte Tier behandelt oder untersucht haben. Sie können dafür die Tierärzte bzw. Tierärztinnen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Alternativ müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Untersuchungsrecht:
Wir behalten uns vor, zur Prüfung unserer Leistungspflicht das versicherte Tier von einem von uns bestimmten Tierarzt bzw. einer von uns bestimmten Tierärztin untersuchen zu lassen. Wir tragen die Kosten dieser Untersuchung.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einer Behandlung sollten Sie die Rechnungen zeitnah einreichen und mit allen geforderten Angaben zum Halter, zum Tier und zur Behandlung bereithalten. Auf Nachfrage geben Sie ehrlich Auskunft und ermöglichen bei Bedarf eine Untersuchung des Tiers. Wer diese Pflichten nicht erfüllt, riskiert eine Kündigung oder den ganzen bzw. teilweisen Verlust der Leistung.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Rechnung einreichen?
Die Originalrechnungen oder Kopien müssen Sie unverzüglich vorlegen, spätestens aber einen Monat, nachdem die Behandlung beendet ist.
Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?
Ersichtlich sein müssen der Name des Halters bzw. der Halterin, Name und Identifikationsnummer des Tiers (bei fehlendem Chip oder fehlender Tätowierung Rasse, Alter und Geburtsdatum), die Diagnose, die berechnete Leistung aufgegliedert nach Gebührenposition mit Gebührensatz, das Datum der Leistungen sowie die Medikamente mit Dosierung/Menge und Datum.
Kann die Allianz das versicherte Tier untersuchen lassen?
Ja, zur Prüfung der Leistungspflicht behält sich die Allianz vor, das Tier von einem von ihr bestimmten Tierarzt bzw. einer Tierärztin untersuchen zu lassen. Die Kosten dieser Untersuchung trägt die Allianz.
Muss ich Auskünfte des Tierarztes selbst besorgen?
Sie können die behandelnden Tierärzte bzw. Tierärztinnen ermächtigen, die Auskünfte direkt zu erteilen. Alternativ müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und zur Verfügung stellen.
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist der Versicherer berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.