Für den Tarif Kleintiere Komfort der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt deutsches Recht, ergänzt um klare Regelungen zum Gerichtsstand – etwa bei Schadensereignissen im Ausland oder einem Umzug in Staaten außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz.
Deutsches Recht
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag richtet sich nach den Regeln des deutschen Rechts. Für den Fall eines Rechtsstreits legen die Bedingungen fest, welches Gericht zuständig ist. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zusätzlich ist geregelt, wo geklagt werden kann, wenn ein Schaden im Ausland eintritt oder wenn Sie in ein Land außerhalb bestimmter europäischer Staaten umziehen.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichte sind für Streitigkeiten zuständig?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend sind besondere Regelungen für Schadensereignisse im Ausland sowie für einen Wohnsitzwechsel außerhalb bestimmter Staaten vereinbart.
Wo kann geklagt werden, wenn ein Schaden im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.