Die Tierkrankenversicherung Kleintiere Premium der Allianz übernimmt die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Operationen und Heilbehandlungen durch staatlich zugelassene Tierärzte – von der Diagnostik über Zahn- und Augeneingriffe bis zur Nachbehandlung sowie alternativen Methoden wie Akupunktur oder Homöopathie.
Versichert sind die Kosten der veterinärmedizinisch notwendigen Operation und Heilbehandlung des versicherten Tiers. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Die Operation oder Heilbehandlung muss durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen.
Operation
Eine Operation ist ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung. Wir leisten nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Nicht ausreichend sind Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen.
Unter Voll-, Teilnarkose oder Sedierung sind auch versichert:
- Versorgungen von Wunden durch Nähen (Beispiel: Schnittverletzung)
- Augenoperationen (Beispiel: Grüner Star)
- Zahnbehandlungen (Beispiele: Zahnextraktion, Zahnfüllung, Wurzelbehandlung)
Als Operation nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnsteinentfernung im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Wir leisten bei einer Operation für:
- die letzte operationsvorbereitende Untersuchung,
- die Operation und
- die Behandlungen innerhalb des versicherten Nachbehandlungszeitraums.
Als die letzte operationsvorbereitende Untersuchung gilt: Die veterinärmedizinischen Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere:
- der Vorbericht (Anamnese) und
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren (Beispiele: Röntgen, MRT (Magnetresonanztomografie), CT (Computertomografie), Laboruntersuchungen).
Versichert sind ambulante und stationäre Operationen.
Ist das versicherte Tier nach der Operation noch in Behandlung oder in der Tierklinik, so gilt: Versichert sind die Behandlungen im versicherten Nachbehandlungszeitraum. Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 20 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Zur Nachbehandlung gehören Medikamente, Wundversorgung, klinische Untersuchungen und alternative Behandlungsmethoden.
Heilbehandlung
Eine Heilbehandlung ist eine notwendige Behandlung, die geeignet erscheint:
- die Gesundheit wiederherzustellen,
- den Gesundheitszustand zu verbessern oder
- eine Verschlechterung zu verhindern.
Wir leisten bei einer Heilbehandlung:
- von der ersten Inanspruchnahme des Tierarztes bzw. der Tierärztin (Diagnostik)
- über die Behandlung (Therapie)
- bis zum veterinärmedizinischen Befund, dass eine weitere Behandlung wegen derselben Krankheit, Fehlentwicklung oder desselben Unfalls nicht mehr notwendig ist.
Diagnostik ist jede veterinärmedizinische Maßnahme, die notwendig und geeignet ist, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere:
- der Vorbericht (Anamnese) und
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren.
Versichert sind ambulante und stationäre Heilbehandlungen.
Nach Ablauf des versicherten Nachbehandlungszeitraums für Operationen haben Sie Schutz für die weitere Nachbehandlung als Heilbehandlung.
Wir leisten auch für alternative und komplementäre Behandlungsmethoden (Beispiele: Akupunktur, Homöopathie, Neuraltherapie). Wir leisten nicht für Bachblüten- und Bioresonanztherapie.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Erstattet werden tierärztlich notwendige Operationen und Heilbehandlungen für Ihr Kleintier. Eine Operation setzt einen Hautschnitt voraus und schließt etwa Wundnähte, Augen- und Zahneingriffe ein. Vorbereitende Untersuchung und die Nachversorgung im festgelegten Zeitraum sind mitversichert. Bei Heilbehandlungen greift der Schutz von der Diagnostik über die Therapie bis zum Behandlungsende – auch bestimmte alternative Verfahren sind eingeschlossen. Reine Routine- oder kosmetische Zahnmaßnahmen sowie einige Therapieformen bleiben ausgenommen.
Häufige Fragen
Was gilt als versicherte Operation?
Eine Operation ist ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung. Geleistet wird nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen reichen nicht aus.
Wie lange dauert der versicherte Nachbehandlungszeitraum?
Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 20 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Dazu gehören Medikamente, Wundversorgung, klinische Untersuchungen und alternative Behandlungsmethoden.
Sind Zahnbehandlungen mitversichert?
Versichert sind Zahnbehandlungen wie Zahnextraktion, Zahnfüllung oder Wurzelbehandlung unter Narkose oder Sedierung. Nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnsteinentfernung im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Werden alternative Behandlungsmethoden übernommen?
Geleistet wird auch für alternative und komplementäre Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Homöopathie und Neuraltherapie. Nicht geleistet wird für Bachblüten- und Bioresonanztherapie.
Wer muss die Behandlung durchführen?
Die Operation oder Heilbehandlung muss durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen. Maßgeblich ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft.