In der Tierkrankenversicherung Kleintiere Premium der Allianz wird die Entschädigung fällig, sobald die Zahlungspflicht dem Grunde nach und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzung für die Auszahlung entscheidend ist.
Im Tarif Kleintiere Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen hinsichtlich der Fälligkeit der Entschädigungsleistung:
Fälligkeit der Entschädigung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Leistung steht dann an, wenn geklärt ist, dass eine Zahlungspflicht besteht und in welcher Höhe die Entschädigung erfolgt. Erst wenn beide Punkte abschließend feststehen, wird die Entschädigung fällig.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung im Tarif Kleintiere Premium fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Welche Voraussetzungen müssen für die Fälligkeit erfüllt sein?
Es müssen sowohl die Zahlungspflicht als auch die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sein.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen gelten für den Tarif Kleintiere Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz.