Wer die Tierkrankenversicherung Kleintiere Premium der Allianz nutzt, erfährt hier, was bei einer Gefahrerhöhung gilt: von der Anzeigepflicht über konkrete Beispiele wie den Wechsel von der Wohnungskatze zum Freigänger bis zu den möglichen Rechtsfolgen und dem Kündigungsrecht bei Beitragserhöhungen.
Ihre Pflichten im Zusammenhang mit einer Gefahrerhöhung
Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten.
Wenn Sie ohne unsere vorherige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben, müssen Sie uns die Gefahrerhöhung unverzüglich anzeigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie diese Gefahrerhöhung erst nachträglich erkennen.
Auch eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen eingetreten ist, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, sobald Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.
Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die im Zeitpunkt Ihrer Vertragserklärung vorhandenen Umstände so wesentlich ändern, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte Inanspruchnahme wahrscheinlicher werden.
Beispiel: Sie verändern die Haltungsart Ihres Tiers. Wenn Sie Ihre Katze als Wohnungskatze versichert haben und sie künftig ins Freie lassen wollen, müssen Sie uns dies mitteilen.
Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen
Die Folgen einer Verletzung der Pflichten nach Ziffer 6.1.1 ergeben sich aus §§ 24 bis 27 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir:
- ganz oder teilweise leistungsfrei werden
- den Versicherungsvertrag kündigen
- den Beitrag erhöhen oder
- die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen
Wenn wir den Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöhen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
Mitversicherte Gefahrerhöhungen
Die vorstehenden Regelungen sind in folgenden Fällen nicht anzuwenden:
- Die Gefahr hat sich nur unerheblich erhöht.
- Die Gefahrerhöhung ist nach den Umständen als mitversichert anzusehen.
Wie und wann passen wir Ihren Beitrag an?
Die Tarifbeiträge werden unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen, der Kosten (insbesondere der Provisionen sowie der Sach- und Personalkosten) und des Gewinnansatzes kalkuliert. Wir sind berechtigt, diesen Beitrag für bestehende Verträge nach Maßgabe folgender Bestimmungen darauf zu überprüfen, ob er beibehalten werden kann oder angepasst werden muss.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich nach Vertragsabschluss etwas, das das Risiko für Ihr Tier erhöht – etwa wenn aus einer reinen Wohnungskatze ein Freigänger wird –, sollten Sie das der Versicherung melden. Vorher zugestimmt oder unverzüglich angezeigt: So vermeiden Sie Nachteile beim Versicherungsschutz. Reagiert die Versicherung mit einer deutlichen Beitragserhöhung oder schließt sie das höhere Risiko aus, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Was ist eine Gefahrerhöhung?
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die im Zeitpunkt Ihrer Vertragserklärung vorhandenen Umstände so wesentlich ändern, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens oder eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher werden.
Muss ich melden, wenn meine Wohnungskatze zum Freigänger wird?
Ja. Wenn Sie Ihre Katze als Wohnungskatze versichert haben und sie künftig ins Freie lassen wollen, müssen Sie dies der Allianz mitteilen, da es sich um eine Veränderung der Haltungsart handelt.
Welche Folgen kann eine Pflichtverletzung haben?
Nach §§ 24 bis 27 VVG kann der Versicherer unter den dort genannten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei werden, den Vertrag kündigen, den Beitrag erhöhen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen.
Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Wenn der Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöht wird oder die Absicherung der höheren Gefahr ausgeschlossen wird, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Wann gelten die Regelungen zur Gefahrerhöhung nicht?
Die Regelungen sind nicht anzuwenden, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder wenn die Gefahrerhöhung nach den Umständen als mitversichert anzusehen ist.