Die Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Kleintiere Smart erstattet im Versicherungsfall die tierärztliche Vergütung nach GOT, Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienst im Notfall, Medikamente, Verbrauchsmaterial, Prothesen, Implantate, Orthesen, Hilfsmittel sowie Behandlungen bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
Im Versicherungsfall und für ergänzende Leistungen erstatten wir folgende Kosten:
Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin
Vergütungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin erstatten wir nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung. Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienst im Notfall
Bei Behandlung im Nacht- und Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten gilt: Wir erstatten Zuschläge nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung. Die Höhe der versicherten Zuschläge können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin das Vorliegen eines Notfalls bestätigt.
Medikamente und Verbrauchsmaterial
Wir erstatten die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Prothesen und Implantate
Ein Implantat oder eine Prothese ist ein künstliches Material, das eingesetzt wird, um eine Körperfunktion zu unterstützen oder zu ersetzen.
Beispiel: Ihrem Tier wird aufgrund eines Herzfehlers ein Herzschrittmacher eingesetzt.
Wir erstatten die Kosten für Prothesen und Implantate. Hierzu gehört sowohl das Einsetzen, als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten.
Orthesen und Hilfsmittel
Eine Orthese oder ein Hilfsmittel wird verwendet um ein Körperteil zu schonen, zu ergänzen oder während der Heilungsphase zu unterstützen.
Beispiel: Ihrem Tier wird nach einer Operation das Tragen einer Bandage verordnet.
Wir erstatten die Kosten für Orthesen und Hilfsmittel. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese aufgrund einer Behandlung verordnet.
Versicherung im Ausland
Tritt ein Versicherungsfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts auf, gilt: Wir erstatten die im jeweiligen Land geltende übliche Vergütung der Tierärzte bzw. Tierärztinnen. Unsere Leistung ist auf die Kosten beschränkt, die maximal bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif Kleintiere Smart sind viele typische Kosten rund um die tierärztliche Behandlung abgedeckt: die Behandlung selbst, mögliche Notfallzuschläge, verordnete Medikamente und Materialien sowie eingesetzte Prothesen, Implantate, Orthesen und Hilfsmittel. Auch während einer vorübergehenden Auslandsreise besteht Schutz. Die genaue Höhe der Erstattung richtet sich nach den Angaben in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Erstattung der Tierarztkosten?
Vergütungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin werden nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung erstattet. Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Werden Zuschläge für Nacht- und Wochenenddienst übernommen?
Ja. Bei Behandlung im Nacht- und Wochenenddienst oder außerhalb der regulären Praxiszeiten werden Zuschläge nach der GOT erstattet. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin das Vorliegen eines Notfalls bestätigt. Die Höhe der versicherten Zuschläge steht im Versicherungsschein.
Sind Prothesen, Implantate und Hilfsmittel abgedeckt?
Ja. Die Kosten für Prothesen und Implantate werden erstattet, einschließlich Einsetzen und Entfernen. Auch Orthesen und Hilfsmittel sind erstattungsfähig, sofern der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese aufgrund einer Behandlung verordnet.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Tritt ein Versicherungsfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts auf, wird die im jeweiligen Land übliche tierärztliche Vergütung erstattet. Die Leistung ist auf die Kosten beschränkt, die maximal bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Nicht versichert ist die geplante oder gezielte Behandlung im Ausland.
Werden Medikamente und Verbrauchsmaterial erstattet?
Ja. Die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial werden erstattet, wenn der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025