Im Tarif Kleintiere Smart der Tierkrankenversicherung der Allianz legen klar definierte Leistungsgrenzen fest, wie viel je Versicherungsjahr erstattet wird – von der Jahreshöchstsumme über 7.500 Euro für Operationen bis zu je 500 Euro für Physiotherapie, rassespezifische Erkrankungen und Strahlentherapie. Auch die Regelung nach Vertragsende und die Selbstbeteiligung werden erläutert.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Jahreshöchstsumme (Grundsatz):
Je Versicherungsjahr erstatten wir die Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Jahreshöchstsumme.
Nach Vertragsende gilt: Sie können die im letzten Versicherungsjahr vor der Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstsumme auch nach Vertragsende in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall noch während der Vertragslaufzeit begonnen hat und uns gemeldet wurde.
Höchstsumme für Operationen:
Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum erstatten wir Kosten bis zu 7.500 Euro je Versicherungsjahr.
Für die Kosten der letzten operationsvorbereitenden Untersuchung gilt: Diese werden nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Höchstsumme für Physiotherapie beziehungsweise manuelle Therapien:
Wir erstatten insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsjahr für versicherte Physiotherapie. Als Physiotherapie ist versichert:
- Unterwasserlaufband
- Massagen (Lymphdrainagen)
- Manuelle Therapie
- Magnetfeldtherapie
- Lasertherapie
- Bewegungstherapie
- Elektrotherapie
- Hydrotherapie
- Lichttherapie
- Physikalische Therapie
- Thermotherapie
- Osteopathie
- Chiropraktik
Die Physiotherapie kann auch von einem Therapeuten bzw. einer Therapeutin ohne ärztliche Zulassung erbracht werden. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin die Physiotherapie zur Nachbehandlung einer Operation verordnet. Wir erstatten die Kosten der Physiotherapie auch über den versicherten Nachbehandlungszeitraum hinaus.
Für die jährliche Höchstsumme für Physiotherapie gilt: Wir erstatten diese Kosten zusätzlich zu der vereinbarten Höchstsumme für Operationen.
Haben Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz mit uns vereinbart, erstatten wir diese 500 Euro für versicherte Physiotherapie unabhängig von einer Operation und zusätzlich zu den Heilbehandlungskosten. Insgesamt ist unsere Leistung für versicherte Physiotherapie auf maximal 500 Euro je Versicherungsjahr zusätzlich zu Operations- und Heilbehandlungskosten beschränkt. Ob Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz abgeschlossen haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Höchstsumme für die Behandlung bestimmter Fehlentwicklungen und besonderer Erkrankungen (Rassespezifische Erkrankungen):
Für bestimmte Fehlentwicklungen erstatten wir maximal 500 Euro je Fehlentwicklung. Diese Höchstsumme gilt für die gesamte Zeit, in der das Tier bei uns versichert ist. Die begrenzte Summe gilt insgesamt für alle mit der Fehlentwicklung zusammenhängenden Behandlungen. Hierzu zählen:
- Operationen
- Heilbehandlungen
- Physiotherapie
Die begrenzte Höchstsumme gilt für folgende Fehlentwicklungen:
- Fehlentwicklung des Hüftgelenks (Hüftgelenksdysplasie (HD))
- Fehlentwicklung des Ellenbogengelenks (Ellenbogengelenksdysplasie (ED))
- verkürzte Elle (Radius Curvus)
- Verrenkung der Kniescheibe (Patellaluxation)
- Rolllid (Ektropium/Entropium)
- Nabelbruch (Umbilikalhernie)
- Hodenhochstand (Kryptorchismus)
Die Höchstsumme je Fehlentwicklung erstatten wir zusätzlich zu den vereinbarten Höchstsummen für Operationen und Heilbehandlungen. Heilbehandlungen sind nur versichert, wenn Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz mit uns ausdrücklich vereinbart haben. Ob Sie ihn abgeschlossen haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Höchstsumme für Strahlentherapie:
Wir erstatten die Kosten für eine Strahlentherapie im Anschluss an eine zugehörige Operation bis zu 500 Euro je Versicherungsjahr. Die Kosten erstatten wir über den vereinbarten Nachbehandlungszeitraum der Operation hinaus.
Selbstbeteiligung:
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, ziehen wir diese von jeder eingereichten Rechnung von unserer Entschädigungsleistung ab. Ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgrenzen legen fest, bis zu welchen Beträgen der Tarif Kleintiere Smart pro Versicherungsjahr zahlt. Neben der allgemeinen Jahreshöchstsumme gibt es eigene Obergrenzen für Operationen, Physiotherapie, rassespezifische Erkrankungen und Strahlentherapie. Einige dieser Summen gelten zusätzlich zueinander. Ihre persönlichen Werte – etwa die Jahreshöchstsumme, eine mögliche Selbstbeteiligung und den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz – finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Höchstsumme für Operationen?
Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum erstatten wir Kosten bis zu 7.500 Euro je Versicherungsjahr. Die letzte operationsvorbereitende Untersuchung wird nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Wie viel wird für Physiotherapie erstattet?
Wir erstatten insgesamt bis zu 500 Euro je Versicherungsjahr für versicherte Physiotherapie – zusätzlich zur Höchstsumme für Operationen. Mit dem Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz sind diese 500 Euro auch unabhängig von einer Operation und zusätzlich zu den Heilbehandlungskosten erstattungsfähig.
Was gilt bei rassespezifischen Erkrankungen und Fehlentwicklungen?
Für bestimmte Fehlentwicklungen erstatten wir maximal 500 Euro je Fehlentwicklung. Diese Höchstsumme gilt für die gesamte Versicherungsdauer des Tieres und umfasst alle zusammenhängenden Operationen, Heilbehandlungen und Physiotherapie. Sie wird zusätzlich zu den Höchstsummen für Operationen und Heilbehandlungen erstattet.
Kann ich die Jahreshöchstsumme auch nach Vertragsende nutzen?
Ja. Sie können die im letzten Versicherungsjahr vor Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstsumme auch nach Vertragsende in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall noch während der Vertragslaufzeit begonnen hat und uns gemeldet wurde.
Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung aus?
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von jeder eingereichten Rechnung von der Entschädigungsleistung abgezogen. Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung besteht, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.