Wie sich Beiträge in der Tierkrankenversicherung Kleintiere Smart der Allianz verändern können, hängt von der Neukalkulation ab: Fällt sie höher aus, darf der Beitrag angehoben werden, fällt sie niedriger aus, muss er abgesenkt werden – wirksam jeweils ab dem nächsten Versicherungsjahr.
Im Tarif Kleintiere Smart der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten die folgenden Regelungen bezüglich Beitragsanhebungen und Beitragsabsenkungen:
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir berechtigt, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz anzuheben.
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir verpflichtet, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken.
Die sich danach ergebenden Beitragsänderungen gelten mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für den Tarif wird regelmäßig neu berechnet. Kommt bei dieser Neukalkulation ein höherer Wert heraus, kann der Beitrag steigen. Kommt ein niedrigerer Wert heraus, muss der Beitrag entsprechend sinken. Eine solche Änderung greift immer erst zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres und betrifft bereits bestehende Verträge.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag angehoben werden?
Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag, ist der Versicherer berechtigt, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz anzuheben.
Kann der Beitrag auch gesenkt werden?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, ist der Versicherer verpflichtet, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken.
Ab wann gilt eine Beitragsänderung?
Die sich ergebenden Beitragsänderungen gelten mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge.
Für welche Verträge gelten die Beitragsänderungen?
Die Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge im Tarif Kleintiere Smart der Tierkrankenversicherung.