In der Tierkrankenversicherung der Allianz für Pferde im Tarif Basis müssen Halter bereits vor einem Versicherungsfall bestimmte Pflichten erfüllen, um Krankheiten und Unfälle des Tiers zu vermeiden. Welche Maßnahmen konkret gefordert sind und welche Folgen eine Verletzung dieser Obliegenheiten haben kann, erfahren Sie hier.
Zur Vermeidung eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall – was müssen Sie genau beachten?
Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten und Unfällen:
Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden.
Beispiele:
- Tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung
- Versorgung mit Futter und Wasser
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als Halter sind Sie schon vor einem Schadensfall in der Pflicht: Sie sollen Ihr Pferd angemessen halten und versorgen, damit Krankheiten und Unfälle möglichst vermieden werden. Kümmern Sie sich nicht ausreichend darum, kann die Allianz den Vertrag kündigen und ihre Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich vor einem Versicherungsfall?
Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden.
Was sind Beispiele für solche Maßnahmen?
Beispiele sind eine tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung sowie die Versorgung mit Futter und Wasser.
Welche Folgen hat es, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Die Allianz ist berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Für welchen Tarif gelten diese Obliegenheiten?
Diese Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls gelten im Rahmen der Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Pferde Basis.