Welche Leistungsgrenzen im Tarif Pferde Komfort der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten, zeigt dieser Überblick: von der Jahreshöchstsumme über die unbegrenzte Erstattung von Operationen bis zu Strahlen- und regenerativer Therapie und der möglichen Selbstbeteiligung.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Jahreshöchstsumme (Grundsatz):
Je Versicherungsjahr erstatten wir die Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Jahreshöchstsumme.
Nach Vertragsende gilt: Sie können die im letzten Versicherungsjahr vor der Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstsumme auch nach Vertragsende in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall noch während der Vertragslaufzeit begonnen hat und uns gemeldet wurde.
Höchstsumme für Operationen:
Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum erstatten wir die Kosten je Versicherungsjahr unbegrenzt. Für die Kosten der letzten operationsvorbereitenden Untersuchung gilt: Diese werden nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Höchstsumme für Strahlentherapie:
Wir erstatten die Kosten für eine Strahlentherapie im Anschluss an eine zugehörige Operation bis zu 2.500 Euro je Versicherungsjahr. Die Kosten erstatten wir über den versicherten Nachbehandlungszeitraum der Operation hinaus.
Höchstsumme für regenerative Therapie:
Wir erstatten die Kosten für regenerative Therapien im Anschluss an eine zugehörige Operation bis zu 2.500 Euro je Versicherungsjahr. Die Kosten erstatten wir über den versicherten Nachbehandlungszeitraum der Operation hinaus. Für die jährliche Höchstsumme für regenerative Therapie gilt: Wir erstatten diese Kosten zusätzlich zu der vereinbarten Höchstsumme für Operationen.
Haben Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz mit uns vereinbart, erstatten wir diese 2.500 Euro für regenerative Therapie unabhängig von einer Operation und zusätzlich zu den Heilbehandlungskosten. Insgesamt ist unsere Leistung für regenerative Therapie auf maximal 2.500 Euro je Versicherungsjahr zusätzlich zu Operations- und Heilbehandlungskosten beschränkt. Ob Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz abgeschlossen haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Versicherte regenerative Therapien sind:
- PRP-Therapie (Platelet-Rich Plasma)
- IRAP-Therapie (Interleukin-1-Rezeptor-Antagonist Protein)
- Stammzellentherapie
Selbstbeteiligung:
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, ziehen wir diese von jeder eingereichten Rechnung von unserer Entschädigungsleistung ab. Ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Höhe Kosten erstattet werden. Grundsätzlich gilt pro Versicherungsjahr eine im Versicherungsschein genannte Jahreshöchstsumme. Operationen und der zugehörige Nachbehandlungszeitraum sind davon ausgenommen und werden unbegrenzt erstattet. Für Strahlen- und regenerative Therapien gibt es jeweils einen eigenen jährlichen Höchstbetrag. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von jeder Rechnung abgezogen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Operationen erstattet?
Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum werden die Kosten je Versicherungsjahr unbegrenzt erstattet. Die letzte operationsvorbereitende Untersuchung wird nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Wie hoch ist die Erstattung für Strahlen- und regenerative Therapie?
Für eine Strahlentherapie im Anschluss an eine zugehörige Operation werden bis zu 2.500 Euro je Versicherungsjahr erstattet. Für regenerative Therapien gelten ebenfalls bis zu 2.500 Euro je Versicherungsjahr, zusätzlich zur Höchstsumme für Operationen.
Welche regenerativen Therapien sind versichert?
Versichert sind die PRP-Therapie (Platelet-Rich Plasma), die IRAP-Therapie (Interleukin-1-Rezeptor-Antagonist Protein) und die Stammzellentherapie.
Kann ich die Jahreshöchstsumme nach Vertragsende noch nutzen?
Ja. Die im letzten Versicherungsjahr vor der Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstsumme kann auch nach Vertragsende in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall noch während der Vertragslaufzeit begonnen hat und gemeldet wurde.
Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung aus?
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von jeder eingereichten Rechnung von der Entschädigungsleistung abgezogen. Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung besteht, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.