Nach einem Versicherungsfall in der Tierkrankenversicherung Pferde Komfort der Allianz gelten klare Pflichten: Originalrechnungen fristgerecht vorlegen, Auskünfte wahrheitsgemäß erteilen und das Untersuchungsrecht beachten. Was genau auf die Rechnung gehört und welche Folgen bei Verletzung drohen, erfahren Sie hier.
Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall
Was müssen Sie genau beachten?
Vorlage der Originalrechnung oder Kopie
Um einen Leistungsanspruch geltend zu machen, benötigen wir die Originalrechnungen oder Kopien. Sie dienen als Nachweis für die Kosten, die durch die versicherte Behandlung entstanden sind.
Die Originalrechnungen oder Kopien müssen Sie uns unverzüglich, spätestens aber einen Monat, nachdem die Behandlung beendet ist, vorlegen.
Aus der Rechnung muss Folgendes ersichtlich sein:
- der Name des Halters bzw. der Halterin des Tiers
- der Name und die Identifikationsnummer (Chip oder Lebensnummer) des Tiers. Bei fehlender Chip- oder Lebensnummer benötigen wir Rasse, Alter und Geburtsdatum.
- die Diagnose
- die berechnete Leistung, aufgegliedert nach Gebührenposition mit dem jeweiligen Gebührensatz
- das Datum der erbrachten Leistungen
- die angewandten und abgegebenen Medikamente, ihre Dosierung beziehungsweise Menge sowie das Datum der Medikamentenanwendung beziehungsweise -abgabe
Bewahren Sie die Originalrechnungen sorgsam auf. Innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Versicherungsfalls gilt: Wir können die Vorlage der Originalrechnung zur Einsicht verlangen.
Waren für Behandlungen des versicherten Tiers spezielle Laboruntersuchungen oder spezielle diagnostische Verfahren notwendig und sind diese verrechnet worden, gilt: Auf unser Verlangen müssen Sie uns die entsprechenden Untersuchungsdokumente vorlegen, zum Beispiel für EKG, Röntgen oder Ultraschall.
Auskunftspflicht
Sie müssen uns zur Geltendmachung eines Leistungsanspruchs sämtliche Auskünfte, um die wir Sie bitten, vollständig und wahrheitsgemäß erteilen. Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von Tierärzten bzw. Tierärztinnen, die das versicherte Tier behandelt oder untersucht haben. Sie können dafür die Tierärzte bzw. Tierärztinnen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Alternativ müssen Sie die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
Untersuchungsrecht
Wir behalten uns vor, zur Prüfung unserer Leistungspflicht das versicherte Tier von einem von uns bestimmten Tierarzt bzw. einer von uns bestimmten Tierärztin untersuchen zu lassen. Wir tragen die Kosten dieser Untersuchung.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Behandlungsfall sollten Sie die Tierarztrechnung zügig einreichen und alle darauf geforderten Angaben – etwa zum Halter, zum Tier, zur Diagnose und zu den Medikamenten – beachten. Erteilen Sie gewünschte Auskünfte offen und ermöglichen Sie bei Bedarf eine Untersuchung des Pferdes. Wer diese Pflichten nicht einhält, riskiert unter bestimmten Voraussetzungen den Verlust des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Rechnung einreichen?
Die Originalrechnungen oder Kopien müssen Sie unverzüglich vorlegen, spätestens aber einen Monat, nachdem die Behandlung beendet ist.
Reicht eine Kopie der Rechnung?
Für den Leistungsanspruch genügen Originalrechnungen oder Kopien. Innerhalb von sechs Monaten nach Anzeige des Versicherungsfalls kann die Allianz jedoch die Vorlage der Originalrechnung zur Einsicht verlangen. Bewahren Sie die Originalrechnungen deshalb sorgsam auf.
Was muss auf der Rechnung stehen?
Ersichtlich sein müssen der Name des Halters bzw. der Halterin, der Name und die Identifikationsnummer des Tiers (bei fehlender Chip- oder Lebensnummer Rasse, Alter und Geburtsdatum), die Diagnose, die berechnete Leistung nach Gebührenposition und Gebührensatz, das Datum der Leistungen sowie die angewandten und abgegebenen Medikamente mit Dosierung bzw. Menge und Datum.
Wer trägt die Kosten einer angeordneten Untersuchung?
Lässt die Allianz das versicherte Tier durch einen selbst bestimmten Tierarzt bzw. eine selbst bestimmte Tierärztin untersuchen, trägt sie die Kosten dieser Untersuchung.
Was passiert, wenn ich eine Pflicht verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Die Allianz ist berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.