Der Tarif Pferde Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz erstattet ergänzende Leistungen wie Vorsorgemaßnahmen bis 100 Euro je Versicherungsjahr, Futterberatung, Untersuchungen bei Trächtigkeit und Geburt sowie die Kosten einer notwendigen Einschläferung – jeweils erbracht durch staatlich zugelassene Tierärztinnen und Tierärzte.
Zusätzlich sind folgende Leistungen versichert:
Vorsorgemaßnahmen
Wir erstatten insgesamt bis zu 100 Euro je Versicherungsjahr für versicherte Vorsorgemaßnahmen.
Versicherte Vorsorgemaßnahmen sind:
- Entwurmung
- Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen
- Zahnprophylaxe (Beispiel: Zähne raspeln)
Voraussetzung ist, dass die Vorsorgemaßnahme von einem staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. einer staatlich zugelassenen Tierärztin erbracht wird.
Futterberatung
Wir erstatten die Kosten für die ernährungsmedizinische Futterberatung Ihres Tiers.
Trächtigkeit / Geburt
Wir erstatten die Kosten für notwendige Untersuchungen und Behandlungen, wenn Ihr Tier trächtig wird. Dazu zählen:
- Vorsorgeuntersuchungen während der Trächtigkeit,
- Geburtshilfe und
- die Nachbehandlung nach der Geburt.
Voraussetzung ist, dass die Leistung von einem staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. einer staatlich zugelassenen Tierärztin erbracht wird.
Die Behandlung der Jungtiere ist nicht versichert.
Kosten für Einschläferung
Wenn Ihr Tier unheilbar erkrankt ist oder bei einem Unfall schwer verletzt wurde, erstatten wir die Kosten der Einschläferung. Voraussetzung ist, dass die Leistung von einem staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. einer staatlich zugelassenen Tierärztin erbracht wird.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.5.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Pferde Premium deckt neben der eigentlichen Krankenbehandlung auch einige ergänzende Leistungen rund um Vorsorge, Ernährung, Trächtigkeit und das Lebensende Ihres Tiers ab. Für Vorsorgemaßnahmen steht dabei ein jährlicher Erstattungsrahmen zur Verfügung. Wichtig ist, dass die Leistungen von staatlich zugelassenen Tierärztinnen oder Tierärzten erbracht werden. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie viel wird für Vorsorgemaßnahmen erstattet?
Für versicherte Vorsorgemaßnahmen werden insgesamt bis zu 100 Euro je Versicherungsjahr erstattet.
Welche Vorsorgemaßnahmen sind versichert?
Versichert sind Entwurmung, Vorbeuge- bzw. Vorsorgeimpfungen sowie Zahnprophylaxe (zum Beispiel Zähne raspeln).
Sind Untersuchungen bei Trächtigkeit abgedeckt?
Ja. Erstattet werden notwendige Untersuchungen und Behandlungen, wenn Ihr Tier trächtig wird, darunter Vorsorgeuntersuchungen während der Trächtigkeit, Geburtshilfe und die Nachbehandlung nach der Geburt. Die Behandlung der Jungtiere ist nicht versichert.
Werden die Kosten für eine Einschläferung übernommen?
Ja. Ist Ihr Tier unheilbar erkrankt oder bei einem Unfall schwer verletzt worden, werden die Kosten der Einschläferung erstattet, sofern die Leistung von einem staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. einer staatlich zugelassenen Tierärztin erbracht wird.
Wer muss die Leistungen erbringen?
Voraussetzung ist, dass die jeweilige Leistung von einem staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. einer staatlich zugelassenen Tierärztin erbracht wird.