Im Tarif Pferde Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz wird der Beitrag bestehender Verträge einmal im Kalenderjahr nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen neu kalkuliert – unter Berücksichtigung der Schaden- und Kostenentwicklung sowie möglicher Änderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte.
Recht und Pflicht zur Neukalkulation:
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für bestehende Verträge einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren.
Grundlagen der Neukalkulation:
- Bei der Neukalkulation werden Tierkrankenversicherungsverträge aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG zusammengefasst, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
- Die Neukalkulation richtet sich nach der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
- Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.
- Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
- Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz überprüft den Beitrag im Tarif Pferde Premium regelmäßig – einmal pro Jahr – und passt ihn nach festen fachlichen Regeln an. Grundlage sind vor allem die bisherige und die erwartete Entwicklung von Schäden und Kosten sowie mögliche Änderungen der tierärztlichen Gebührenordnung. Vergleichbare Verträge werden dabei gemeinsam betrachtet. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag neu kalkuliert?
Der Beitrag für bestehende Verträge wird einmal im Kalenderjahr neu kalkuliert.
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Was fließt in die Neukalkulation ein?
Berücksichtigt werden die bisherige sowie die voraussichtliche Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation. Insbesondere dürfen Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) einbezogen werden.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Ändern sich individuelle Zuschläge oder Abschläge durch die Neukalkulation?
Nein. Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.