In der Tierkrankenversicherung Pferde Premium der Allianz kann der Tarifbeitrag nach einer Neukalkulation angepasst werden: Bei einem höheren Ergebnis darf der Beitrag um die Differenz angehoben, bei einem niedrigeren Ergebnis muss er entsprechend abgesenkt werden – jeweils ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Im Tarif Pferde Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten die folgenden Regelungen bezüglich Beitragsanhebungen und Beitragsabsenkungen:
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir berechtigt, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz anzuheben.
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir verpflichtet, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken.
Die sich danach ergebenden Beitragsänderungen gelten mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für den Tarif Pferde Premium wird regelmäßig neu berechnet. Fällt die Berechnung höher aus als zuvor, kann der Beitrag steigen. Fällt sie niedriger aus, wird der Beitrag entsprechend gesenkt. Eine solche Änderung wirkt sich immer erst mit dem Start des nächsten Versicherungsjahres auf bestehende Verträge aus.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag angehoben werden?
Wenn die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag ergibt, ist die Allianz berechtigt, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz anzuheben.
Wird der Beitrag auch gesenkt?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, ist die Allianz verpflichtet, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken.
Ab wann gilt eine Beitragsänderung?
Die sich ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Worauf basiert die Beitragsanpassung?
Grundlage ist die Neukalkulation. Der Vergleich mit dem bisherigen Tarifbeitrag entscheidet, ob der Beitrag um die Differenz angehoben oder abgesenkt wird.