Für den Tarif Pferde Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt deutsches Recht. Ergänzend zu den gesetzlichen Gerichtsständen sind für Schadensereignisse im Ausland sowie bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland besondere Regelungen zum zuständigen Gericht vereinbart.
Deutsches Recht
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Für Ihren Vertrag ist das deutsche Recht maßgeblich. Grundsätzlich greifen die gesetzlichen Gerichtsstände. Darüber hinaus ist geregelt, welches Gericht zuständig ist, wenn sich ein versichertes Ereignis im Ausland ereignet oder wenn Sie Ihren Wohnsitz in bestimmte Staaten außerhalb Europas verlegen.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welches Gericht ist grundsätzlich zuständig?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend sind besondere Regelungen für Auslandsereignisse und einen Wohnsitzwechsel ins Ausland vereinbart.
Wo kann geklagt werden, wenn ein Ereignis im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können Sie und wir Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.