Bei der Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Pferde Smart klärt sich, in welchem Rangverhältnis geleistet wird, wenn für denselben Versicherungsfall auch bei einem anderen Versicherer Ansprüche bestehen. Erfahren Sie, wann die Allianz in Vorleistung tritt und welche Mitteilungspflicht Sie beachten müssen.
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Inhalt einfach zusammen: Besteht für denselben Schadenfall bei einem weiteren Versicherer ebenfalls ein Anspruch, so hat dieser Vorrang vor der Leistung der Allianz. Sie entscheiden selbst, wo Sie den Fall melden. Melden Sie ihn bei der Allianz, wird zunächst dort geleistet. Wichtig ist, dass Sie eine bestehende Doppelversicherung unverzüglich mitteilen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich für denselben Fall auch bei einem anderen Versicherer versichert bin?
Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht der Leistungspflicht der Allianz vor (Subsidiarität).
Kann ich selbst entscheiden, wem ich den Versicherungsfall melde?
Ja, es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, tritt diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich eine weitere Versicherung mitteilen?
Ja. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen.
Welche Folgen hat es, wenn ich die Mitteilungspflicht verletze?
Die Rechtsfolgen richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann die Allianz ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.