Bei der Tierkrankenversicherung Kleintiere Smart der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird – wird nicht rechtzeitig gezahlt, kann die Allianz nach den gesetzlichen Voraussetzungen zurücktreten oder leistungsfrei sein.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet an dem Tag, der im Vertrag vereinbart wurde – vorausgesetzt, Sie überweisen den ersten beziehungsweise einmaligen Beitrag pünktlich. Zahlen Sie diesen Beitrag nicht rechtzeitig, kann sich das nach den gesetzlichen Regelungen auf den Vertrag und die Leistung auswirken.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welcher Beitrag ist für den Beginn entscheidend?
Entscheidend ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
Auf welche gesetzliche Grundlage bezieht sich der Rücktritt oder die Leistungsfreiheit?
Rücktritt oder Leistungsfreiheit können unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz eintreten.