Im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten klar definierte Leistungsgrenzen: eine Jahreshöchstsumme laut Versicherungsschein, bis zu 7.500 Euro für Operationen, maximal 500 Euro für die Behandlung von Gelenk-Chips sowie eine mögliche Selbstbeteiligung.
Für unsere Leistungen gelten folgende Leistungsgrenzen:
Jahreshöchstsumme (Grundsatz):
Je Versicherungsjahr erstatten wir die Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Jahreshöchstsumme.
Nach Vertragsende gilt: Sie können die im letzten Versicherungsjahr vor der Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstsumme auch nach Vertragsende in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall noch während der Vertragslaufzeit begonnen hat und uns gemeldet wurde.
Höchstsumme für Operationen:
Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum erstatten wir die Kosten bis zu 7.500 Euro je Versicherungsjahr.
Für die Kosten der letzten operationsvorbereitenden Untersuchung gilt: Diese werden nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Höchstsumme für die Behandlung von Gelenk-Chips:
Wir erstatten maximal die Kosten bis zu 500 Euro je Versicherungsjahr für das operative Entfernen von Gelenk-Chips.
Haben Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz mit uns vereinbart, erstatten wir diese 500 Euro für die Behandlung von Gelenk-Chips über den versicherten Nachbehandlungszeitraum hinaus. Insgesamt ist unsere Leistung auf maximal 500 Euro je Versicherungsjahr für das operative Entfernen von Gelenk-Chips und die anschließende Behandlung beschränkt. Ob Sie den Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz abgeschlossen haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Selbstbeteiligung:
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, ziehen wir diese von jeder eingereichten Rechnung von unserer Entschädigungsleistung ab. Ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistungsgrenzen legen fest, bis zu welchen Beträgen die Kosten erstattet werden. Pro Versicherungsjahr gibt es eine Jahreshöchstsumme, die im Versicherungsschein steht. Für Operationen und für die Behandlung von Gelenk-Chips gelten eigene Obergrenzen. Ob und in welcher Höhe Sie sich mit einer Selbstbeteiligung an den Kosten beteiligen, ergibt sich ebenfalls aus Ihrem Versicherungsschein. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Jahreshöchstsumme?
Je Versicherungsjahr werden die Kosten bis zu der im Versicherungsschein genannten Jahreshöchstsumme erstattet.
Bis zu welchem Betrag werden Operationen erstattet?
Für Operationen und den versicherten Nachbehandlungszeitraum werden die Kosten bis zu 7.500 Euro je Versicherungsjahr erstattet. Die letzte operationsvorbereitende Untersuchung wird nur erstattet, wenn die Operation begonnen wurde.
Was gilt für die Behandlung von Gelenk-Chips?
Für das operative Entfernen von Gelenk-Chips werden maximal 500 Euro je Versicherungsjahr erstattet. Mit dem Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz gelten diese 500 Euro über den versicherten Nachbehandlungszeitraum hinaus, insgesamt jedoch begrenzt auf maximal 500 Euro je Versicherungsjahr.
Kann ich die Jahreshöchstsumme nach Vertragsende noch nutzen?
Ja. Eine im letzten Versicherungsjahr vor der Vertragsbeendigung noch nicht ausgeschöpfte Jahreshöchstsumme kann auch nach Vertragsende in Anspruch genommen werden, sofern der Versicherungsfall noch während der Vertragslaufzeit begonnen hat und gemeldet wurde.
Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung aus?
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese von jeder eingereichten Rechnung von der Entschädigungsleistung abgezogen. Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ist dem Versicherungsschein zu entnehmen.