Besteht für Ihr Pferd neben der Tierkrankenversicherung Pferde Basis der Allianz noch ein weiterer Vertrag, klärt der Leistungsrang, welcher Versicherer zuerst zahlt: Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht vor, doch die Allianz tritt bei einer Meldung in Vorleistung – vorausgesetzt, Sie melden den doppelten Versicherungsschutz unverzüglich.
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie für Ihr Pferd mehrere Versicherungen, die im selben Fall zahlen könnten, ist zunächst der andere Versicherer zuständig. Sie dürfen selbst entscheiden, wem Sie den Fall melden. Melden Sie ihn der Allianz, geht diese zunächst in Vorleistung. Wichtig ist, dass Sie den bestehenden weiteren Versicherungsschutz umgehend mitteilen – andernfalls kann sich das auf die Leistung und den Vertrag auswirken.
Häufige Fragen
Welcher Versicherer zahlt zuerst, wenn ich mehrere Verträge habe?
Können Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen, geht dieser Anspruch der Leistungspflicht der Allianz vor (Subsidiarität).
Wem darf ich den Versicherungsfall melden?
Es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, tritt diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich den anderen Versicherungsschutz melden?
Ja. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen.
Was passiert, wenn ich die Mitteilung unterlasse?
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann der Versicherer ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.