Im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz wird der Beitrag bestehender Verträge einmal im Kalenderjahr nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik neu kalkuliert – abhängig von der Schaden- und Kostenentwicklung sowie möglichen Änderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte.
Im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz gelten für die Neukalkulation des Beitrags die folgenden Bestimmungen:
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für bestehende Verträge einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren.
Grundlage der Neukalkulation:
- Tierkrankenversicherungsverträge aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden zusammengefasst.
- Die Neukalkulation richtet sich nach der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
- Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.
- Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
- Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft einmal pro Jahr, ob der Beitrag noch zur tatsächlichen und erwarteten Entwicklung von Schäden und Kosten passt. Dabei werden ähnliche Verträge zusammengefasst und unter anderem Änderungen bei den Tierarztgebühren berücksichtigt. Persönliche Zu- oder Abschläge bleiben von dieser Neukalkulation unberührt.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag neu kalkuliert?
Der Beitrag für bestehende Verträge wird einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu kalkuliert.
Wonach richtet sich die Neukalkulation?
Sie richtet sich nach der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
Wird die Gebührenordnung für Tierärzte berücksichtigt?
Ja. Der Versicherer ist insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Ändern sich individuelle Zuschläge und Abschläge?
Nein. Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.