Erhöht sich in der Tierkrankenversicherung Pferde Basis der Allianz der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, haben Sie ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung. So bleiben Sie flexibel.
Es gelten folgende Regelungen bezüglich Mitteilungspflicht und Kündigungsrecht nach einer Beitragsanpassung:
Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, gilt: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen.
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung, wirksam.
Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragsanpassung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag steigt, ohne dass sich Ihr Versicherungsschutz entsprechend erweitert, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie nach Zugang der Mitteilung einen Monat Zeit. Die Allianz informiert Sie rechtzeitig über die Anpassung und weist Sie dabei auf dieses Kündigungsrecht hin.
Häufige Fragen
Wann darf ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Wann muss mich die Allianz über die Beitragsanpassung informieren?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Werde ich auf mein Kündigungsrecht hingewiesen?
Ja, die Allianz weist Sie in der Mitteilung über die Beitragsanpassung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hin.