Im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt für Ihren Vertrag deutsches Recht. Neben den gesetzlichen Gerichtsständen gelten ergänzende Regelungen für Schadenfälle im Ausland sowie für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb bestimmter Länder verlegen.
Deutsches Recht
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Für Ihren Vertrag ist deutsches Recht maßgeblich. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zusätzlich ist geregelt, wo geklagt werden kann, wenn sich ein versicherter Schaden im Ausland ereignet oder wenn Sie Ihren Wohnsitz in bestimmte Staaten außerhalb Europas verlegen. Dies dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichtsstände gelten grundsätzlich?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend gelten die vereinbarten Regelungen für bestimmte Fälle.
Wo kann ich klagen, wenn der Schaden im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt bei Wohnsitzverlegung ins Ausland?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.