In der Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Pferde Komfort werden im Versicherungsfall Tierarztkosten nach der GOT, Medikamente und Verbrauchsmaterial sowie Prothesen und Implantate erstattet – hier erfahren Sie, welche Kosten übernommen werden und wie sich der Gebührensatz ergibt.
Im Versicherungsfall und für ergänzende Leistungen erstatten wir folgende Kosten:
Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin:
Vergütungen des Tierarztes bzw. der Tierärztin erstatten wir nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung. Bei Leistungen, die in dem Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, richten sich die Gebühren nach den Gebührensätzen, die für gleichwertige Leistungen gewährt werden (§ 8 GOT).
- Beispiele: Fesselringband-Operation, Fesselträgerursprungs-Operation (Fasciotomie)
Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Medikamente und Verbrauchsmaterial:
Wir erstatten die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Prothesen und Implantate:
Ein Implantat oder eine Prothese ist ein künstliches Material, das eingesetzt wird, um eine Körperfunktion zu unterstützen oder zu ersetzen.
- Beispiel: Ihrem Tier wird aufgrund eines Herzfehlers ein Herzschrittmacher eingesetzt.
Wir erstatten die Kosten für Prothesen und Implantate. Hierzu gehört sowohl das Einsetzen, als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Pferd im Versicherungsfall behandelt, übernimmt die Versicherung die Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin nach der geltenden Gebührenordnung. Auch verordnete Medikamente und Verbrauchsmaterial sowie eingesetzte oder entfernte Prothesen und Implantate zählen zu den erstattungsfähigen Kosten. Der für Sie versicherte Gebührensatz steht in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Nach welcher Grundlage werden Tierarztkosten erstattet?
Die Vergütung des Tierarztes bzw. der Tierärztin wird nach der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung erstattet. Für Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, gelten die Gebührensätze gleichwertiger Leistungen (§ 8 GOT).
Werden Medikamente und Verbrauchsmaterial übernommen?
Ja, die Kosten von Medikamenten und Verbrauchsmaterial werden erstattet. Voraussetzung ist, dass der Tierarzt bzw. die Tierärztin diese zur Behandlung verordnet.
Sind Prothesen und Implantate mitversichert?
Ja, die Kosten für Prothesen und Implantate werden erstattet. Dazu gehört sowohl das Einsetzen als auch das Entfernen von Prothesen und Implantaten – etwa ein Herzschrittmacher bei einem Herzfehler.
Wo finde ich die Höhe des versicherten Gebührensatzes?
Die Höhe des versicherten Gebührensatzes können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.