Die Tierkrankenversicherung Pferde Komfort der Allianz läuft für die im Versicherungsschein genannte Dauer und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr, sofern niemand kündigt. Erfahren Sie, welche Kündigungsfrist gilt und welche Form eine Kündigung zum Ablauf erfordert.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Automatische Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Kündigung zum Ablauf
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2021 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2020 zugehen.
Textform
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag gilt zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Beträgt diese mindestens ein Jahr, verlängert er sich danach von selbst um jeweils ein weiteres Jahr, solange ihn keine Seite kündigt. Möchten Sie oder wir das Vertragsverhältnis zum Ablauf beenden, muss die Kündigung rechtzeitig – spätestens drei Monate vorher – bei der anderen Seite eingehen und in Textform erfolgen, etwa per E-Mail oder Brief.
Häufige Fragen
Wie lange läuft der Vertrag der Tierkrankenversicherung Pferde Komfort?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung zum Ablauf?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wann muss die Kündigung spätestens eingehen, wenn der Vertrag am 01.01.2021 abläuft?
In diesem Beispiel muss die Kündigung spätestens am 01.10.2020 zugehen.