In der Tierkrankenversicherung Pferde Premium der Allianz wird die Entschädigung erst dann fällig, wenn die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt worden sind. Was das für die Auszahlung bedeutet, erfahren Sie hier.
Fälligkeit der Entschädigung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Leistung erfolgt nicht sofort mit der Meldung eines Falls, sondern erst dann, wenn geklärt ist, ob und in welcher Höhe eine Zahlung erfolgt. Sobald sowohl die grundsätzliche Zahlungspflicht als auch der konkrete Betrag feststehen, ist die Entschädigung fällig.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten im Tarif Pferde Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz.
Welche Voraussetzungen müssen für die Fälligkeit erfüllt sein?
Es müssen sowohl die Zahlungspflicht als auch die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sein.