Wer im Tarif Pferde Premium der Allianz Tierkrankenversicherung versichert ist, muss bereits vor einem Schaden bestimmte Pflichten erfüllen: alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten und Unfällen des Tieres treffen, etwa durch tiergerechte Unterbringung sowie Versorgung mit Futter und Wasser. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung und den ganzen oder teilweisen Verlust des Leistungsanspruchs.
Zur Vermeidung eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes beachten:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall – was müssen Sie genau beachten?
Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten und Unfällen:
Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden.
Beispiele:
- Tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung
- Versorgung mit Futter und Wasser
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Schon bevor überhaupt ein Schaden eintritt, gibt es für Sie als Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten. Sie sollen alles Zumutbare tun, damit Ihr Pferd gesund bleibt und keine Unfälle passieren – zum Beispiel durch eine artgerechte Unterbringung und die Versorgung mit Futter und Wasser. Halten Sie sich nicht an diese Vorgaben, kann das für Sie unangenehme Folgen haben: Die Versicherung darf kündigen und muss unter Umständen ganz oder teilweise nicht zahlen.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich vor einem Versicherungsfall?
Sie müssen alle möglichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden.
Was zählt als Beispiel für solche Maßnahmen?
Genannt werden eine tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung sowie die Versorgung mit Futter und Wasser.
Was passiert, wenn ich diese Obliegenheiten verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3, dass die Allianz berechtigt ist zu kündigen und ganz oder teilweise leistungsfrei sein kann.
Kann die Versicherung bei Pflichtverletzung trotzdem zahlen?
Bei einer Verletzung der Obliegenheiten kann die Versicherung unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ganz oder teilweise leistungsfrei sein.