Bei der Tierkrankenversicherung Pferde Premium der Allianz erfahren Sie, wann der erste, einmalige und die folgenden Beiträge fällig werden, welche Zahlungsperioden möglich sind und was beim SEPA-Lastschriftverfahren gilt, wenn ein Beitrag nicht eingezogen werden kann.
Fälligkeit der Versicherungsbeiträge:
Erster oder einmaliger Beitrag
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versicherungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Folgebeiträge
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Zahlungsperiode
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Zahlungsperiode können Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein entnehmen.
Zahlungsweise
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.
Wenn wir einen fälligen Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht einziehen können und Sie dies zu vertreten haben, gilt: Wir können für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihren Beitrag entweder einmalig oder laufend. Der erste Beitrag wird gleich nach Vertragsabschluss fällig – oder erst dann, wenn der vereinbarte Schutzbeginn erreicht ist. Danach richtet sich die Zahlung nach dem gewählten Rhythmus, den Sie in Ihren Vertragsunterlagen nachlesen können. Klappt ein Lastschrifteinzug aus einem von Ihnen zu verantwortenden Grund nicht, kann künftig eine andere Zahlungsart verlangt werden.
Häufige Fragen
Wann ist der erste Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Ist ein späterer Beginn des Versicherungsschutzes vereinbart, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Wann werden die Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode zu zahlen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Welche Zahlungsperioden sind möglich?
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Die vereinbarte Zahlungsperiode entnehmen Sie Ihrem Antrag und Versicherungsschein.
Wo finde ich meine Zahlungsweise?
Die gewünschte Zahlungsweise ergibt sich aus Ihrem Antrag.
Was passiert, wenn eine Lastschrift nicht eingezogen werden kann?
Kann ein fälliger Beitrag im SEPA-Lastschriftverfahren nicht eingezogen werden und haben Sie dies zu vertreten, kann für die Zukunft verlangt werden, dass Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens erfolgen.