Erhöht die Allianz in der Tierkrankenversicherung Kleintiere Basis den Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, haben Sie ein Kündigungsrecht. Hier erfahren Sie, welche Fristen für die Mitteilung und Ihre Kündigung gelten und ab wann diese wirksam wird.
Bestimmungen zu Mitteilungspflicht und Kündigungsrecht nach einer Beitragsanpassung:
Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, gilt: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen.
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung.
Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragsanpassung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Steigt Ihr Beitrag, ohne dass Sie dafür mehr Leistung erhalten, können Sie reagieren: Sie dürfen den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die entsprechende Mitteilung erhalten. Über dieses Recht werden Sie in der Mitteilung informiert, die Sie rechtzeitig vor der Erhöhung erreicht.
Häufige Fragen
Wann darf ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Sie können kündigen, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert.
Welche Frist habe ich für die Kündigung?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragsanpassung kündigen.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Werde ich über mein Kündigungsrecht informiert?
Ja. In der Mitteilung über die Beitragsanpassung werden Sie auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hingewiesen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.