Bei der Tierkrankenversicherung der Allianz im Tarif Kleintiere Komfort wird die Entschädigung erst dann fällig, wenn die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind. Hier erfahren Sie, wann Sie mit der Auszahlung rechnen können.
Fälligkeit der Entschädigungszahlung:
Im Tarif Kleintiere Komfort der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt folgende Bestimmung zur Fälligkeit der Entschädigungszahlung:
- Die Entschädigung wird fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt nicht automatisch sofort nach einer Behandlung. Zunächst prüft der Versicherer, ob überhaupt eine Leistungspflicht besteht und in welcher Höhe gezahlt wird. Erst wenn diese Prüfung vollständig abgeschlossen ist, wird der Betrag zur Zahlung fällig.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung im Tarif Kleintiere Komfort fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Was muss vor der Auszahlung feststehen?
Vor der Auszahlung müssen sowohl die Zahlungspflicht als auch die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sein.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt für den Tarif Kleintiere Komfort der Tierkrankenversicherung der Allianz.
Wird die Entschädigung sofort ausgezahlt?
Die Entschädigung wird erst fällig, wenn die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt wurden. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.