In der Tierkrankenversicherung der Allianz regelt der Tarif Kleintiere Komfort, wie sich Beiträge nach einer Neukalkulation verändern: Fällt sie höher aus, darf der Beitrag angehoben werden, fällt sie niedriger aus, muss er abgesenkt werden – jeweils ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Beitragsanhebung und Beitragsabsenkung im Tarif Kleintiere Komfort:
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir berechtigt, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz anzuheben.
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, sind wir verpflichtet, den bisherigen Tarifbeitrag um die Differenz abzusenken.
Die sich danach ergebenden Beitragsänderungen gelten mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag kann sich nach einer Neuberechnung in beide Richtungen bewegen: Wird die Absicherung teurer, kann der Beitrag steigen; wird sie günstiger, sinkt er entsprechend. Solche Änderungen werden nicht sofort, sondern erst zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann darf der Beitrag angehoben werden?
Wenn die Neukalkulation einen höheren als den bisherigen Tarifbeitrag ergibt, ist der Versicherer berechtigt, den Beitrag um die Differenz anzuheben.
Kann der Beitrag auch gesenkt werden?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Tarifbeitrag, ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag um die Differenz abzusenken.
Ab wann gelten die Beitragsänderungen?
Die sich ergebenden Beitragsänderungen gelten mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge.
Für welche Verträge gelten die Änderungen?
Die Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge im Tarif Kleintiere Komfort.