Beim Tarif Kleintiere Komfort der Tierkrankenversicherung der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Erfahren Sie, welche Folgen eine nicht rechtzeitige Zahlung nach dem Versicherungsvertragsgesetz haben kann.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ihr Versicherungsschutz startet zum vereinbarten Termin – allerdings nur, wenn Sie den ersten beziehungsweise einmaligen Beitrag pünktlich begleichen. Wird dieser Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann die Allianz unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder von der Leistung befreit sein. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz im Tarif Kleintiere Komfort?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Grundlage gilt bei nicht rechtzeitiger Zahlung?
Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.
Gilt die Regelung für den ersten und den einmaligen Beitrag?
Ja, die Regelung bezieht sich sowohl auf den ersten als auch auf den einmaligen Beitrag.