Bei der Tierkrankenversicherung Kleintiere Premium der Allianz kann nach einem Versicherungsfall jede Vertragspartei den Vertrag kündigen. Erfahren Sie, welche Frist gilt, warum die Textform genügt und ab wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Form der Kündigung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam.
- Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag beenden. Wichtig ist dabei, dass die Kündigung schriftlich (in Textform, etwa per E-Mail oder Brief) und innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgt. Der Zeitpunkt, ab dem die Kündigung greift, unterscheidet sich je nachdem, wer kündigt.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen diese, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Ab wann gilt eine Kündigung durch den Versicherer?
Wenn der Versicherer kündigt, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.