Wer im Tarif Kleintiere Smart der Tierkrankenversicherung der Allianz eine Obliegenheit verletzt, muss mit Folgen für die Leistung rechnen: von voller Leistungsfreiheit bei Vorsatz über Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit bis hin zum fristlosen Kündigungsrecht und dem Wegfall der Leistung bei arglistiger Täuschung nach dem Versicherungsfall.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt: Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt: Es besteht keine Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Halten Sie sich nicht an Ihre vertraglichen Pflichten, kann sich das auf die Leistung auswirken. Bei absichtlicher Verletzung kann die Leistung ganz entfallen, bei grober Fahrlässigkeit kann sie je nach Schwere gekürzt werden. Können Sie belegen, dass Ihr Verhalten keine Rolle für den Schaden oder dessen Feststellung gespielt hat, bleibt der Anspruch bestehen. Zusätzlich kann in bestimmten Fällen der Vertrag gekündigt werden, und wer nach einem Schaden arglistig täuscht, verliert den Leistungsanspruch.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, ist die Allianz nicht leistungspflichtig.
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit immer gekürzt?
Bei grober Fahrlässigkeit ist die Allianz berechtigt, die Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens und kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird die Leistung nicht gekürzt.
Kann ich meinen Anspruch trotz Obliegenheitsverletzung behalten?
Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Leistungspflicht bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht bei arglistiger Verletzung.
Innerhalb welcher Frist kann der Vertrag gekündigt werden?
Die Kündigung kann nur innerhalb eines Monats erklärt werden, nachdem die Allianz von der Verletzung Kenntnis erlangt hat. Sie ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Was gilt bei arglistiger Täuschung nach einem Versicherungsfall?
Täuschen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.