Die Allianz erstattet im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Operationen – vom letzten vorbereitenden Untersuchungsschritt über den Eingriff selbst bis zur Nachbehandlung. Erfahren Sie, welche Eingriffe unter Narkose versichert sind, was der zehntägige Nachbehandlungszeitraum umfasst und welche Zahnbehandlungen ausgeschlossen bleiben.
Versichert sind die Kosten der veterinärmedizinisch notwendigen Operation des versicherten Tiers. Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Die Operation muss durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen.
Versicherte Behandlung – was ist das genau?
Operation:
Eine Operation ist ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung. Wir leisten nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Nicht ausreichend sind Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen.
Unter Voll-, Teilnarkose oder Sedierung sind auch versichert:
- Versorgungen von Wunden durch Nähen
Beispiel: Schnittverletzung - Augenoperationen
Beispiel: Grüner Star - Zahnbehandlungen
Beispiele: Zahnextraktion, Zahnfistel, Wurzelbehandlung
Als Operation nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnprophylaxe wie Zähne raspeln im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Wir leisten bei einer Operation für:
- die letzte operationsvorbereitende Untersuchung,
- die Operation und
- die Behandlungen innerhalb des versicherten Nachbehandlungszeitraums.
Als die letzte operationsvorbereitende Untersuchung gilt:
Die veterinärmedizinischen Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere:
- der Vorbericht (Anamnese) und
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren.
Beispiele: Röntgen, MRT (Magnetresonanztomografie), CT (Computertomografie), Laboruntersuchungen
Versichert sind ambulante und stationäre Operationen.
Nachbehandlung:
Ist das versicherte Tier nach der Operation noch in Behandlung oder in der Tierklinik, so gilt: Versichert sind die Behandlungen im versicherten Nachbehandlungszeitraum. Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 10 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Zur Nachbehandlung gehören Medikamente, Wundversorgung, klinische Untersuchungen und alternative Behandlungsmethoden.
Bitte beachten Sie:
Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif übernimmt die Kosten für notwendige Operationen Ihres Pferdes, wenn diese unter Narkose oder Sedierung mit einem Hautschnitt durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden. Neben dem eigentlichen Eingriff sind auch die letzte vorbereitende Untersuchung und die Nachsorge in den ersten zehn Tagen danach abgesichert. Reine Punktionen sowie kosmetische oder vorsorgliche Zahnbehandlungen fallen nicht darunter.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Eingriff als versicherte Operation?
Als Operation gilt ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung, bei dem ein Hautschnitt erfolgt. Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen reichen nicht aus.
Sind Zahnbehandlungen mitversichert?
Zahnbehandlungen wie Zahnextraktion, Zahnfistel oder Wurzelbehandlung sind unter Narkose oder Sedierung versichert. Nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnprophylaxe wie Zähne raspeln im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Wie lange ist die Nachbehandlung versichert?
Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 10 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Dazu gehören Medikamente, Wundversorgung, klinische Untersuchungen und alternative Behandlungsmethoden.
Welche Untersuchungen werden vor der Operation übernommen?
Übernommen wird die letzte operationsvorbereitende Untersuchung. Dazu zählen insbesondere der Vorbericht (Anamnese) und klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren wie Röntgen, MRT, CT und Laboruntersuchungen.
Sind sowohl ambulante als auch stationäre Operationen versichert?
Ja, versichert sind ambulante und stationäre Operationen. Die Operation muss durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen.