In der Tierkrankenversicherung Pferde Basis der Allianz wird die Entschädigung fällig, sobald die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind – so wird geregelt, wann Sie mit der Auszahlung rechnen können.
Fälligkeit der Entschädigungsleistung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt erst dann, wenn zwei Punkte geklärt sind: dass grundsätzlich eine Leistungspflicht besteht und in welcher Höhe die Leistung ausfällt. Sobald beides feststeht, wird die Zahlung fällig.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind.
Was muss geklärt sein, bevor gezahlt wird?
Es müssen sowohl die Zahlungspflicht als auch die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sein.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten im Tarif Pferde Basis der Tierkrankenversicherung.
Reicht es aus, dass nur die Zahlungspflicht feststeht?
Nein. Für die Fälligkeit müssen sowohl die Zahlungspflicht als auch die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sein.