In der Tierkrankenversicherung Pferde Komfort der Allianz wird die Entschädigung erst fällig, wenn die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind. Wann Pferdehalter mit der Auszahlung rechnen können, erfahren Sie hier.
Fälligkeit der Entschädigung im Tarif Pferde Komfort:
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt nicht automatisch, sondern erst dann, wenn zwei Punkte geklärt sind: ob überhaupt eine Zahlungspflicht besteht und in welcher Höhe die Leistung erbracht wird. Sind beide Fragen abschließend beantwortet, wird die Entschädigung fällig.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung im Tarif Pferde Komfort fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Welche Voraussetzungen müssen für die Fälligkeit erfüllt sein?
Es müssen sowohl die Zahlungspflicht als auch die Höhe der Leistung abschließend feststehen.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen zur Fälligkeit?
Sie gelten für den Tarif Pferde Komfort der Tierkrankenversicherung der Allianz.
Wird die Entschädigung automatisch ausgezahlt?
Die Entschädigung wird erst fällig, wenn die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind.