Bei der Tierkrankenversicherung Pferde Komfort der Allianz wird der Beitrag bestehender Verträge einmal im Kalenderjahr nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik neu kalkuliert. Erfahren Sie, welche Faktoren – etwa die Schaden- und Kostenentwicklung sowie die Gebührenordnung für Tierärzte – dabei berücksichtigt werden.
Neukalkulation des Beitrags:
Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag für bestehende Verträge einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu zu kalkulieren.
Grundlagen der Neukalkulation:
- Bei der Neukalkulation werden Tierkrankenversicherungsverträge aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG zusammengefasst, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
- Die Neukalkulation richtet sich nach der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung sowie nach der voraussichtlichen Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation.
- Wir sind dabei insbesondere berechtigt, Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zu berücksichtigen.
- Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
- Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihrer Pferde-Tierkrankenversicherung kann einmal pro Jahr überprüft und angepasst werden. Grundlage sind fachlich anerkannte Berechnungsmethoden sowie die tatsächliche und erwartete Entwicklung von Schäden und Kosten. Vergleichbare Verträge werden dabei zusammen betrachtet. Auch Änderungen der Gebühren für tierärztliche Leistungen können in die Berechnung einfließen. Ihre persönlichen Zu- oder Abschläge bleiben von dieser Neukalkulation unberührt.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag neu kalkuliert?
Der Beitrag für bestehende Verträge wird einmal im Kalenderjahr nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik neu kalkuliert.
Welche Faktoren fließen in die Neukalkulation ein?
Maßgeblich sind die bisherige Schaden- und Kostenentwicklung sowie die voraussichtliche Schaden- und Kostenentwicklung bis zur nächsten Neukalkulation. Insbesondere dürfen Veränderungen der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) berücksichtigt werden.
Welche Verträge werden bei der Neukalkulation zusammengefasst?
Zusammengefasst werden Tierkrankenversicherungsverträge aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen.
Was passiert, wenn die eigenen Daten nicht ausreichen?
Falls die unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Werden meine individuellen Zu- und Abschläge geändert?
Nein. Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.