Erhöht die Allianz in der Tierkrankenversicherung Pferde Komfort den Beitrag, ohne den Versicherungsschutz entsprechend anzupassen, haben Sie ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung. Erfahren Sie, wann die Kündigung wirksam wird und welche Fristen für die Mitteilung gelten.
Kündigungsrecht bei Beitragsanpassung: Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, gilt: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen.
Wirksamwerden der Kündigung: Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung.
Mitteilungspflicht des Versicherers:
- Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragsanpassung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
- Welche Regelungen gelten noch für meinen Vertrag?
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Beitrag angehoben, ohne dass Sie dafür einen erweiterten Versicherungsschutz erhalten, dürfen Sie den Vertrag beenden. Dafür haben Sie ab dem Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit. Der Versicherer muss Sie rechtzeitig – mindestens einen Monat vor der Erhöhung – informieren und Sie auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
Häufige Fragen
Wann kann ich den Vertrag bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Bis wann muss mich der Versicherer über die Beitragsanpassung informieren?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Werde ich auf mein Kündigungsrecht hingewiesen?
Ja. Der Versicherer weist Sie in der Mitteilung über die Beitragsanpassung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hin.