Im Tarif Pferde Komfort der Tierkrankenversicherung der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Bleibt die Zahlung aus, kann die Allianz nach § 37 VVG zurücktreten oder leistungsfrei sein.
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet zu dem Zeitpunkt, den Sie im Vertrag vereinbart haben – vorausgesetzt, Sie zahlen den ersten beziehungsweise einmaligen Beitrag pünktlich. Wird dieser Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann die Versicherung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder von der Leistung frei sein.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Grundlage gilt bei nicht rechtzeitiger Zahlung?
Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.
Gilt diese Regelung auch für einen einmaligen Beitrag?
Ja, die Regelung bezieht sich auf den ersten oder einmaligen Beitrag.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025