Beim Tarif Pferde Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz gilt bei mehreren Versicherungsverträgen ein klares Rangverhältnis: Können Sie im Versicherungsfall auch von einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen, geht dieser Anspruch vor (Subsidiarität). Trotzdem entscheiden Sie, wem Sie den Fall melden – und die Allianz tritt bei Meldung in Vorleistung.
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie für denselben Schaden bei mehreren Versicherern versichert, springt zuerst der andere Versicherer ein – die Leistung der Allianz steht dahinter zurück. Sie dürfen den Fall dennoch bei der Allianz melden; dann wird zunächst dort geleistet. Wichtig ist, dass Sie eine bestehende Doppelversicherung ohne Verzögerung mitteilen, da eine unterlassene Meldung Folgen für den Versicherungsschutz haben kann.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn ich für denselben Fall auch bei einem anderen Versicherer versichert bin?
Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht der Leistungspflicht der Allianz vor (Subsidiarität).
Kann ich frei wählen, welchem Versicherer ich den Fall melde?
Ja, es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, tritt diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich eine weitere Versicherung mitteilen?
Ja. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen.
Welche Folgen hat es, wenn ich die Mitteilung unterlasse?
Die Rechtsfolgen richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen kann die Allianz ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.