In der Tierkrankenversicherung Pferde Premium der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Erfahren Sie, welche Folgen eine verspätete Beitragszahlung nach dem Versicherungsvertragsgesetz haben kann.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung:
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet zu dem Termin, den Sie vereinbart haben – vorausgesetzt, Sie überweisen Ihren ersten oder einmaligen Beitrag pünktlich. Zahlen Sie zu spät, kann der Versicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder von der Leistung befreit sein. Die pünktliche Zahlung des ersten Beitrags ist daher entscheidend für den Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welche gesetzliche Grundlage gilt bei verspäteter Zahlung?
Maßgeblich ist § 37 Versicherungsvertragsgesetz.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten im Tarif Pferde Premium der Tierkrankenversicherung der Allianz.