Nach einem Versicherungsfall in der Tierkrankenversicherung Pferde Premium der Allianz kann jede Vertragspartei kündigen. Hier erfahren Sie, welche Frist gilt, warum die Textform nötig ist und ab wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht:
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Form der Kündigung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam.
- Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Versicherungsfall, dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag beenden. Für die Kündigung gilt eine Frist, sie muss schriftlich bzw. in Textform erfolgen, und je nachdem, wer kündigt, wird sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Beispielsweise erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird die Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.