Im Tarif Pferde Smart der Tierkrankenversicherung der Allianz sind die Kosten veterinärmedizinisch notwendiger Operationen abgesichert – von Wundnähten über Augen- bis zu Zahnbehandlungen. Erfahren Sie, welche Untersuchungen mitversichert sind und wie lange der Nachbehandlungszeitraum von 10 Kalendertagen gilt.
Versichert sind die Kosten der veterinärmedizinisch notwendigen Operation des versicherten Tiers.
Maßgeblich für die Notwendigkeit ist der allgemein anerkannte aktuelle Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft. Die Operation muss durch einen staatlich zugelassenen Tierarzt bzw. eine staatlich zugelassene Tierärztin erfolgen.
Versicherte Behandlung – was ist das genau?
Eine Operation ist ein notwendiger chirurgischer Eingriff unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung. Wir leisten nur, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Nicht ausreichend sind Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen.
Unter Voll-, Teilnarkose oder Sedierung sind auch versichert:
- Versorgungen von Wunden durch Nähen – Beispiel: Schnittverletzung
- Augenoperationen – Beispiel: Grüner Star
- Zahnbehandlungen – Beispiele: Zahnextraktion, Zahnfistel, Wurzelbehandlung
Als Operation nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnprohylaxe wie Zähne raspeln im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Wir leisten bei einer Operation für:
- die letzte operationsvorbereitende Untersuchung,
- die Operation und
- die Behandlungen innerhalb des versicherten Nachbehandlungszeitraums.
Als die letzte operationsvorbereitende Untersuchung gilt:
Die veterinärmedizinischen Maßnahmen, die notwendig und geeignet sind, zu einem Befund zu gelangen. Hierzu zählen insbesondere:
- der Vorbericht (Anamnese) und
- klinische Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren – Beispiele: Röntgen, MRT (Magnetresonanztomografie), CT (Computertomografie), Laboruntersuchungen
Versichert sind ambulante und stationäre Operationen.
Ist das versicherte Tier nach der Operation noch in Behandlung oder in der Tierklinik, so gilt:
Versichert sind die Behandlungen im versicherten Nachbehandlungszeitraum. Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 10 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Zur Nachbehandlung gehören Medikamente, Wundversorgung, klinische Untersuchungen und alternative Behandlungsmethoden.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif übernimmt die Kosten für notwendige Operationen Ihres Pferdes, wenn diese von einer staatlich zugelassenen Tierärztin oder einem Tierarzt durchgeführt werden und ein Hautschnitt erfolgt. Neben dem eigentlichen Eingriff sind auch die letzte vorbereitende Untersuchung sowie die Nachbehandlung in einem festgelegten Zeitraum abgesichert. Reine Vorsorge- oder kosmetische Zahnmaßnahmen fallen nicht darunter.
Häufige Fragen
Welche Operationen sind im Tarif Pferde Smart versichert?
Versichert sind veterinärmedizinisch notwendige chirurgische Eingriffe unter Voll- oder Teilnarkose beziehungsweise Sedierung, bei denen ein Hautschnitt erfolgt. Dazu zählen etwa Wundnähte, Augenoperationen und Zahnbehandlungen wie Zahnextraktion, Zahnfistel oder Wurzelbehandlung.
Sind Punktionen mit Nadeln oder Kanülen versichert?
Nein. Es wird nur geleistet, wenn ein Hautschnitt erfolgt. Punktionen mit Nadeln, Biopsienadeln und Kanülen sind nicht ausreichend.
Wie lange dauert der versicherte Nachbehandlungszeitraum?
Der versicherte Nachbehandlungszeitraum beträgt 10 Kalendertage, beginnend mit dem Tag, der auf die Operation folgt. Dazu gehören Medikamente, Wundversorgung, klinische Untersuchungen und alternative Behandlungsmethoden.
Welche Zahnbehandlungen sind nicht versichert?
Nicht versichert sind kosmetische Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie oder Zahnprohylaxe wie Zähne raspeln im Rahmen von Routine-, Vorsorge- oder freiwilligen Behandlungen.
Sind ambulante und stationäre Operationen abgedeckt?
Ja, versichert sind sowohl ambulante als auch stationäre Operationen. Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.